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Die Unterseewelt Erstellt mit dem Beitrag des türkischen Zentrums für Tauchen und Meeresforschungen TurkDive
Das Tauchen und die Gesetze Das versunkene antike Schiff von Uluburun Das versunkene antike Schiff Gelidonya Das versunkene franzosische Schiffswrack (Societe) Die Klippen
Die Ratteninsel Das versunkene Flugzeugwrack von Kas Die drei Insel Die Himmelshohle Das versunkene amerikanische Kriegsflugzeug B-24
Das versunkene Schiff Paris Die Suluin Hohle
Das Tauchen und die Gesetze
 

Die Tauchaktivitäten in der Türkei werden durch die Verordnung der Förderation für Unterwassersportarten, Lebensrettung, Wasserski und Flossenschwimmen, veröffentlicht in dem Bundesanzeiger vom 15. August 1990, Nr. 20606 geregelt. Diese Verordnung verfolgt das Ziel, die Unterwassersportarten im ganzen Lande zu verbreiten, lieb gewinnen zu lassen, sich aneignen zu lassen und ihnen zu einem Erfolg auf internationaler Ebene zu verhelfen sowie für die Gewährleistung der Erziehung von Generationen mit einer guten Sportmoral und -disziplin Tauchschulungs- und Tauchschulungslehrergrundlagen zu definieren, die internationalen Normen entsprechen und denen die Froschmänner, die innerhalb der Grenzen der Türkei in Meeren und Binnengewässern zu sportlichen oder touristischen Zwecken mit oder ohne Ausrüstung tauchen, unterliegen. „Die Föderation für Unterwassersportarten, Lebensrettung, Wasserski und Flossenschwimmen“ ist Mitglied des internationalen Dachverbandes Confédération Mondiale des Activités Subaquatiques (CMAS).
Und die „Verordnung über das Scuba – Tauchen zu sportlichen Zwecken in den türkischen Gewässern“, veröffentlicht in dem Bundesanzeiger vom 3. März 1990, Nr. 20454, legt die Grundlagen des Scuba – Tauchens zu sportlichen Zwecken fest.  Diese Verordnung umfasst die Bedingungen von für das Scuba-Tauchen zu sportlichen Zwecken zugelassenen Gebieten, außer den Gebieten, die unter Unterwasserkultur- und Unterwassernaturschutz stehen und/oder dem Militär gehören. In Gebieten, die unter Unterwasserkultur- und Unterwassernaturschutz stehen und/oder dem Militär angehören, ist jegliches Tauchen außer wissenschaftlichen Forschungstauchgängen, verboten.  In Gebieten außer den verbotenen Gebieten ist für das Scuba – Tauchen zu sportlichen Zwecken eine Genehmigung erforderlich.  Diese Genehmigung erhält man von den Provinzdirektionen für Tourismus oder von dafür ermächtigten Anstalten. Für Scuba-Tauchgänge müssen ausländische Froschmänner Mitglied einer internationalen Föderation für Unterwassersportarten sein oder einen durch nationale Organisationen oder durch zuständige Anstalten und Einrichtungen in ihrer Heimat ausgestellten Tauchschein besitzen.  Es ist zwingend vorgeschrieben, dass ausländische Froschmänner ihre Tauchgänge in Begleitung eines türkischen Führer–Froschmanns unternehmen.  Unter einem Führer–Froschmann ist ein Führer–Froschmann zu verstehen, der von SCSPF gesetzlich ein Zeugnis erhalten hat.  Diejenigen, die dieses Zeugnis nicht besitzen, sind nicht befugt, ausländische Taucher bei ihren Tauchgängen zu begleiten.  Die Führer–Froschmänner sind verpflichtet, erforderliche Maßnahmen zu treffen, um die Kultur- und Naturschätze zu schützen sowie die Sach- und Lebenssicherheit der Froschmänner während den Tauchgängen zu gewährleisten. Auch ist es zwingend vorgeschrieben, dass Tauchteams und Tauchpersonen vor dem Tauchgang eine Lebensversicherung abschließen lassen. 
Obwohl es grundsätzlich vorgesehen ist, dass für Unterwassertauchgänge türkische Boote zum Einsatz kommen, ist es, unter der Bedingung der vorherigen Einholung einer Genehmigung von den zuständigen Behörden, doch möglich, dass ausländische Gruppen, die mit ihrem eigenen Schiff angereist sind oder die von ihrem eigenen Boot aus Tauchgänge unternehmen möchten, dies auch verwirklichen.  Außer in den verbotenen Gebieten sind Bild- oder Videoaufnahmen sowie die Benutzung von jeglichen Materialien bei Tauchgängen im Unterwasser erlaubt. 

Aus den obigen Verordnungsvorschriften geht offen hervor, dass es ausländischen Froschmännern untersagt ist, ohne Genehmigung und ohne Begleitung durch einen türkischen Führer in den Gewässern der Türkei zu tauchen.  Aus diesem Grunde ist es für Froschmänner, die zu Tauchzwecken nach Antalya reisen oder nach ihrer Anreise in Antalya beschließen, zu tauchen, am leichtesten, sich an ein anerkanntes Tauchzentrum zu wenden.  Denn in solchen Zentren kann man Führer–Froschmänner sehr leicht finden und die erforderliche Genehmigung wird durch dieses Zentrum eingeholt.  Da es zur gleichen Zeit auch möglich ist, von diesen Zentren Ausstattungsmaterialien zu mieten, ist es nicht erforderlich, dass die Froschmänner ihre ganze Ausstattung mitschleppen. 

 

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